Allgemeine Geschäftsbedingungen der Skating GmbH

  1. Geltungsbereich
    • Die SKATing GmbH (im Folgenden: SKATing) bietet eine webbasierte Software für Unternehmen, mit der alle Angebote für das Wohlbefinden zentral verwaltet kommuniziert und DSGVO-konform analysiert werden (im Folgenden: Software). SKATing wird insbesondere eingesetzt, um die mit dem Unternehmen verbundenen Personen (bspw. Beschäftigte, Studierende) bei privaten und beruflichen Anliegen zu unterstützen und um die EU-Hinweisgeberrichtlinie umzusetzen.
    • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Nutzungsverträge (im Folgenden: Verträge), die zwischen SKATing und Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind, geschlossen werden.
    • Abweichende AGB des Kunden finden auf Verträge keine Anwendung, es sei denn, SKATing stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu.
  1. Zustandekommen des Vertrages
  • Auf Wunsch des Kunden erstellt SKATing ein Angebot für die Durchzuführung von Leistungen. Für die Richtigkeit eines solchen Angebotes wird keine Gewähr übernommen.
  • Angebote von SKATing sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Anfragen des Kunden stellen, auch nach vorangegangener Kommunikation mit SKATing, lediglich rechtsverbindliche Angebote auf Abschluss eines Vertrages gem. § 145 BGB dar.
  • Bei freibleibenden Angeboten kommt ein Vertragsschluss nur durch Zusendung einer Auftragsbestätigung durch SKATing zustande.
  • Bei als bindend bezeichneten Angeboten kommt ein Vertragsschluss nur durch Zugang der Auftragsbestätigung des Kunden innerhalb der im Angebot gesetzten Frist zustande. Besondere Formerfordernisse sind nicht erforderlich.
  • Alle zwischen dem Kunden und SKATing getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, dem Angebot von SKATing und der Auftragsbestätigung.
  1. Leistungen
  • SKATing stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages den Zugang zu der von SKATing angebotenen und vom Kunden ausgewählten Version der Software als Software-as-a-Service (im Folgenden: SaaS) über das Internet zur Verfügung. SKATing gewährleistet, dass die Software über mindestens zwei verschiedene marktgängige Browser (z.B. Google Chrome und Microsoft Edge) in den jeweiligen aktuellen Fassungen (i.d.R. zwei Versionsstände eines Browsers) verfügbar ist.
  • Der Leistungsumfang der SaaS ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 1). Weitere Leistungen (z.B. die fachliche Einrichtung von Schnittstellen) sind nicht Gegenstand des Vertrages über die Nutzung der Software. Weitere Leistungen können von SKATing auf Basis eines gesonderten Angebots erbracht werden.
  1. Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen
  • SKATing gewährleistet für die SaaS eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von sonstigen technischen Problemen, die nicht im Einflussbereich von SKATing liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Software), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr (im Folgenden: Geschäftszeiten) liegen, oder die gemäß folgender Ziffer 4.2 vorab angekündigt wurden.
  • SKATing ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Software zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als 15 Minuten innerhalb der Geschäftszeiten führen wird, wird SKATing diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab.
  • Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. SKATing wird sich bemühen, bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Software führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr) eingehen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen. Bei leichten Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird SKATing sich bemühen, nicht später als einen Arbeitstag nach dem Eingang der Störmeldung zu reagieren.
  • Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
  1. Mitwirkungspflichten des Kunden
  • Der Kunde ist verpflichtet, die folgenden technischen Voraussetzungen sicherzustellen:
    • Anbindung an das Internet mit ausreichender Bandbreite und Latenz.
    • Für eine optimale Nutzung der Software von SKATing wird der Kunde gängige Browsertypen in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden (z.B. Google Chrome und Microsoft Edge). Zudem muss in den Einstellungen des verwendeten Browsers die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste von SKATing kommen. SKATing ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.
    • Der Kunde hat für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, das heißt insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie Sicherstellung der Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken.
    • Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob SKATing den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt.
    • Der Kunde ist verpflichtet, SKATing über auftretende Leistungsstörungen (Mängel der Leistungen, fehlende Verfügbarkeit) unverzüglich in Textform zu informieren und nachvollziehbare Informationen zu auftretenden Leistungsstörungen zu übermitteln. Der Kunde wird SKATing bei auftretenden Leistungsstörungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. SKATing ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Möglichkeiten zur Umgehung des Fehlers aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung der Software von SKATing zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
  • Für die Inhalte und mit der Software verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Software von SKATing nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. SKATing übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung. Der Kunde wird SKATing unverzüglich informieren, wenn er folgende Situationen vermutet oder Kenntnis davon erhält:
    • Missbrauch oder Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistung;
    • Gefahr oder Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt;
    • Gefahr oder Verdacht einer Gefahr für die von SKATing bereitgestellte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Skating gegenüber einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zu benennen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) sind unverzüglich mitzuteilen.
  1. Rechteeinräumung
  • SKATing räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenztes Recht zur Nutzung der gebuchten Software ein.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und Dritten zur Nutzung nicht zur Verfügung zu stellen.
  1. Preise und Zahlungsbedingungen
  • Sämtliche Preise von SKATing sind Nettopreise in Euro und verstehen sich, sofern anwendbar, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Höhe der Vergütung für die Nutzung der Software ergibt sich aus dem individuellen Angebot gegenüber dem Kunden.
  • Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag der Freischaltung des Accounts und endet mit Ablauf des Monats der Freischaltung. Die folgende Abrechnung erfolgt monatlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus zur Zahlung fällig.
  • Der Kunde erhält die Rechnungen in elektronischer Form per E-Mail zugesandt. Rechnungen sind per sofort ohne Abzug fällig.
  • Der Kunden die Zahlung per Bankeinzug wählen. Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, wendet SKATing das SEPA-Lastschriftverfahren an.
  1. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung
  • Sofern nicht anderweitig vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Jahr, sofern der Kunde nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt.
  • SKATing hat das Recht, Verträge mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit zu kündigen.
  • Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    • Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn SKATing in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen so wesentliche Einbußen erleidet oder zu erleiden droht, dass die Vertragsleistungen dadurch zum Nachteil des Kunden beeinträchtigt werden. Dies kann der Fall sein, wenn SKATing Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stellt oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird.
  • Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund wird die bis dahin gezahlte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen nicht von SKATing zurückerstattet. Bereits gezahlte Lizenzgebühren für in der Zukunft noch nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
  • Kündigungen bedürfen der Textform. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Account des Kunden gesperrt.
  • Elektronische Daten sind vollständig und unwiderruflich zu löschen, sodass jeglicher Zugriff auf die Daten unmöglich wird. SKATing bestätigt dem Kunden die Löschung in Textform. SKATing ist bei der Löschung jedoch zu keinen Maßnahmen verpflichtet, die mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Dies gilt auch für elektronische Daten, deren Vernichtung bzw. Rückgabe technisch nicht möglich ist, z.B. da sie aufgrund eines automatisierten elektronischen Backup-Systems zur Sicherung von elektronischen Daten in einer Sicherungsdatei gespeichert wurden. In solchen Fällen hat SKATing die elektronischen Daten angemessen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  • Bei Daten und Arbeits- und Geschäftsunterlagen, für die eine gesetzliche oder behördliche Aufbewahrungspflicht besteht, ist SKATing berechtigt, diese jeweils für die Dauer der Aufbewahrungspflicht zurückzuhalten oder aufzubewahren.
  1. Haftung
  • SKATing haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet SKATing bei Verträgen über die Nutzung der Software gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie beispielsweise im Fall der Übernahme von Garantien, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch SKATing erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie” bezeichnet werden.
  • Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet SKATing bei entgeltlicher Leistungserbringung nur für Schäden, welche von SKATing verursacht wurden und auf solche wesentlichen Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sog. Kardinalpflichtverletzungen). In diesen Fällen ist die Haftung von SKATing auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind, ist ausgeschlossen, außer SKATing haftet kraft Gesetzes zwingend.
  • Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.1 bis 9.2 gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Beschäftigte, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer von SKATing.
  1. Datenschutz und Vertraulichkeit
  • SKATing erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragsparteien schließen hierzu eine Vereinbarung im nach den jeweils geltenden Bestimmungen erforderlichen Umfang ab.
  • Keine der Vertragsparteien ist berechtigt, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte zu übermitteln. Dies gilt für sämtliche Informationen, gleich ob schriftlich festgehalten oder mündlich übermittelt, die
    • der Natur der Sache nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder
    • die diejenige Vertragspartei, der die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss.
  • Unter vertrauliche Informationen fallen insbesondere Produktbeschreibungen und Spezifikationen sowie Preise. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragsparteien treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragsparteien sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Beschäftigte, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig in Textform darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt.
  • Ausgenommen von vorstehender Verpflichtung sind solche Informationen, die
    • der anderen Vertragspartei bereits vor Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren,
    • von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden,
    • anderweitig öffentlich bekannt sind,
    • unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden,
    • zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder
    • aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass die von der Übermittlung betroffene Vertragspartei rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Vertrages hinaus bis zwölf Monate nach dem wirksamen Beendigungszeitpunkt des Vertrages.
  1. Änderungsvorbehalte
  • SKATing hat das Recht, diese AGB jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaiger neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der Software zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der AGB werden dem Kunden spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von Kunden angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, ab Zugang der Änderungsmitteilung, in Textform widerspricht. SKATing verpflichtet sich, in der Änderungsmitteilung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
  • SKATing behält sich vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, außer Änderungen und Abweichungen sind für den Kunden nicht zumutbar. Sofern mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Software oder einer Änderung von Funktionalitäten der Software eine wesentliche Änderung der durch die Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird SKATing dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. SKATing wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
  • SKATing behält sich darüber hinaus vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten,
    • soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von SKATing angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert;
    • soweit SKATing damit einer an SKATing gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt;
    • soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken der Software zu beseitigen;
    • weil sich die Leistungen oder Vertragskonditionen von Drittanbietern oder Nachunternehmen wesentlich ändern, oder
    • soweit dies überwiegend vorteilhaft für den Kunden ist.
  • SKATing ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. SKATing wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekannt geben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 5 % des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen.
  • Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 11 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. SKATing behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
  1. Schlussbestimmungen
  • Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Das zwischen den Vertragsparteien bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen SKATing und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz von SKATing.

Gültig ab Februar 2023